AGB
Allgemeine Geschäftsbestimmungen Stand 2021
Praxis Ernährung | Mag. Caroline Prammer, BSc
Terminvereinbarungen
Die Terminvereinbarung kann via Email, persönlich, mittels Kontaktformular auf der Website oder per Anruf getätigt werden.
Auftragsort
Falls nicht anders vereinbart (Ausnahmen: Hausbesuche, Firmengelände, Einkaufstraining) ist der Auftragsstandort der Praxisstandort in der Laudongasse 13/15 in 1080 Wien. Der Beratungsort wird bei Terminvereinbarung geklärt. Termine können auf Wunsch auch online via. ZOOM abgehalten werden. Telefonische Beratungen sind ebenfalls möglich.
Ärztliche Verordnung
Für eine Ernährungstherapie aufgrund einer Erkrankung benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung. Diese erhalten Sie beim Arzt Ihres Vertrauens. Die Verordnung muss neben den persönlichen Daten auch eine medizinische Diagnose beinhalten. Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung von Mag. Caroline Prammer, BSc ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden.
Verrechnung
Der erste Termin dauert immer eine Stunde. Die Dauer von Folgeterminen wird gemeinsam mit PatientInnen besprochen und kann 30 oder 60 Minuten dauern. Ebenfalls können Pakete gebucht werden – nähere Infos zur Preisgestaltung kann man unter www.praxis-ernaehrung.at/preise entnehmen. Ernährungsberatungen fallen unter private Dienstleistungen und müssen von KlientInnen grundsätzlich selbst übernommen, sie werden derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern übernommen. Es kann eine nachträgliche Einreichung bei Zusatzversicherungen oder eine Einlösung des Gesundheitshunderters bei der SVS möglich sein.
Rückerstattung
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Private Zusatzversicherung
Bei Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Je nach Versicherung werden sogar in manchen Fällen Pauschalen von mehreren hunderten Euros pro Jahr übernommen. Klären Sie dies bitte mit ihrer Versicherung ab.
Selbstständige Unternehmer
Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft € 100,–, u.a. auch für eine ernährungsmedizinische Diätberatung. Als Kooperationspartnerin der SVS können Sie diesen „Gesundheits-100er“ für unsere Angebote einlösen.
Bezahlung
Ich, Mag. Caroline Prammer, BSc, stelle nach der Beratung eine Honorarnote aus. Diese kann bar oder per Überweisung getätigt werden. Zahlungsziel hierbei sind zwei Wochen. Kommt der Patient/Klient seiner Zahlungspflicht nicht nach wird ihm eine Zahlungserinnerung ausgestellt. Falls Mag. Caroline Prammer, BSc nach der ersten Zahlungserinnerung keinen Zahlungseingang innerhalb 14 Tagen feststellen kann, wird eine zweite Zahlungserinnerung per Post inkl. 5% Mahnspesen ausgestellt. Nach weiteren 14 Tagen und negativem Zahlungseingang werden rechtliche Schritte eingereicht.
Befunde
Bitte nehmen Sie zum Termin relevante Befunde mit. Diese können auch bereits vor dem Termin geschickt werden.
Grundsätze der Behandlung Gesetz & Wissenschaft:
Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbes. dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung (MTD-Gesetz). Selbstbestimmung: Ihre Diätologin unterbreitet Ihnen auf Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder etwaige Anpassungen abzusprechen. Krankheiten werden nur mit einer Zuweisung vom Arzt therapiert.
Absage Termin
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitte ich um eine Absage mindestens 24 Stunden vorher telefonisch, per SMS oder per E-Mail. Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiger Absage muss der versäumte Termin zur Gänze in Rechnung gestellt werden. Ich bitte um Ihr Verständnis da der Termin exklusiv reserviert wird! (Ausnahme: Ein ärztliches Attest bei einer Erkrankung)
Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
Hier finden Sie meine Datenschutzbestimmungen. Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht.
Gerichtsvereinbarung
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Behandlungsverträge ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für den Firmensitz in Wien 1080. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
Mag. Caroline Prammer, BSc
Praxis Ernährung
Laudongasse 13/15
1080 Wien
info@praxis-ernaehrung.at